Klubheim / Januar 2024

Stellungnahme

Am 17.7.2023 erfolgte von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein

„Informationsschreiben zur Aufnahmeverpflichtung von Kindern und Jugendlichen im Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) aufgrund akuter Kindeswohlgefährdung an Träger der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe Jugend“

Dort wird festgestellt, dass zunehmend auch Kinder und Jugendliche, die bereits in stationären Einrichtungen untergebracht waren und dort nicht mehr tragbar waren, in die Berliner Notdienste entlassen werden und damit diese Einrichtungen überlasten, so dass die gesetzlichen Aufgaben dieser kaum noch erfüllt werden können.
Den Trägern stationärer Jugendhilfe wird aufgegeben, für diese jungen Menschen mit den zuständigen Jugendämtern andere Lösungen zu finden, um das BNK zu entlasten.

Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und DER PARITÄTISCHE BERLIN haben hierzu im Sommer 2023 Stellungnahmen und Problemanzeigen abgegeben in denen darauf hingewiesen wird, dass
„die Handlungsfähigkeit der bezirklichen Jugendämter durchweg gewährleistet sein muss“.
Das heißt zunächst, dass die Anfragen zur stationären Unterbringung von den Jugendämtern qualifiziert und problemgerecht erfolgen, denn nichts ist so unfachlich und langfristig unwirtschaftlich wie eine „Fehlplatzierung“.
Das heißt auch, dass die Mitarbeiter*innen in den Jugendämtern zuverlässig erreichbar sind, um notwendige Anpassungen in der Hilfeplanung auch kommunizieren und umsetzen zu können.
Regelmäßige Hilfekonferenzen müssen gewährleistet sein, um aktuell, ressourcen- und problemangepasst die jungen Menschen wahrzunehmen und fachlich reagieren zu können.

Die Handlungsfähigkeit der bezirklichen Jugendämter muss durch die Einstellung und Pflege des sozialpädagogischen Fachpersonals wiederhergestellt bzw. gewährleistet werden.

Eine Leistungsausweitung bei den freien Trägern kann von den Jugendämtern nicht erwartet werden, da dieses eine auskömmliche Finanzierung der Arbeit der Kolleg*innen „vor Ort“ voraussetzt. Weiterhin müssen die Rahmenbedingungen der Hilfen flexibilisiert und erweitert werden, um so auf akute Problemlagen zeitnah und adäquat reagieren zu können.

Insgesamt sollte dem Fachkräftemangel begegnet werden. Dieses könnte durch praxisnahe Studieninhalte, gesellschaftliche Aufwertung der Sozialpädagogik und auch finanzielle Anreize geschehen.

Die „Koordinierungsstelle zur Entwicklung flexibler Hilfesettings für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“ bei der Senatsverwaltung sollte von den bezirklichen Jugendämtern als Fachberatung mehr genutzt werden, um frühzeitig auf schwierigste Problemlagen reagieren zu können.

Siehe auch:

  • Stellungnahme der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin vom 24.7.2023 / v@dwbo.de
  • DER PARITÄTISCHE Berlin „Feststellung (Problemanzeige) vom 4.7.2023 / zagidullin@paritaet-berlin.de

Informationsschreiben Senatsverwaltung 17.7.2023 KND_JND